kirche4you

kirche4you

Pastoralkonzept

Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft
St. Maximilian, Haren-Rütenbrock
St. Marien, Haren-Erika
St. Bonifatius, Haren-Altenberge
St. Gerhard Majella, Haren-Fehndorf
 


Präambel

Wir möchten,
dass alle Mitglieder unserer Pfarreiengemeinschaft
und alle in ihr beheimateten Kreise,
Verbände und Vereine
von der Position aus, wo sie jeweils stehen
den Kurs auf Jesus Christus setzen und auf dem Weg dorthin
miteinander in Kontakt bleiben.
 

Als biblisches Leitmotiv steht die Bibelstelle der Emmausjünger (Lk 24, 13-35). Es handelt sich hierbei nicht um ein starres Bild, sondern um einen Prozess. In dieser Erzählung gibt es Menschen, die sich an verschiedenen Orten befinden und die über unterschiedliche Glaubenserfahrungen verfügen. Selbst wo die beiden Emmausjünger traurig und enttäuscht sind, vertrauen sie auf eine Weggemeinschaft.

Auch in unseren Gemeinden leben Menschen in verschiedenen Situationen. Sie haben eine unterschiedliche Nähe zur Gemeinde und unterschiedliche Erfahrungen in ihrem Glauben gemacht. Deshalb ist es wichtig, jeden Menschen dort zu begleiten, wo er gerade steht. Auch in der Emmauserzählung holt Jesus nicht alle an einen Ort, sondern er nimmt die Position der einzelnen ernst und begegnet ihnen in unterschiedlichen Situationen.

In vielen Jahren sind in unserer Pfarreiengemeinschaft Menschen heimisch geworden, Gruppierungen, Verbände und Vereine sind gewachsen. Manchem fällt der ungewohnte Blick über den eigenen Kirchturm hinaus schwer. Doch die Erfahrungen aus der Zusammenlegung der Gemeinden zu einer Pfarreiengemeinschaft zeigen, dass manche lieb gewordene Einrichtung oder Tradition durch das Miteinander gestärkt wird und an Qualität gewinnen kann. Gleichzeitig wächst auch die Chance, dass Neues entsteht.

Die vorliegende Kooperationsvereinbarung orientiert sich neben der Erzählung der Emmausjünger an dem Wort unseres Bischofs Dr. Franz-Josef Bode: „Für die Zukunft kann nicht mehr gelten: So viel Eigenständigkeit der Gemeinden wie möglich – so viel Zusammenarbeit wie nötig. Sondern: So viel Zusammenarbeit der Gemeinden wie möglich – so viel Eigenständigkeit wie nötig.“

In dieser Kooperationsvereinbarung sollen konkrete Felder der Kooperation und Zusammenarbeit benannt und festgelegt werden. Entscheidend ist, dass die Gemeinden zukünftig immer intensiver miteinander zusammenarbeiten, was natürlich mit der Erstellung eines Kooperationsvertrages nicht abgeschlossen ist, sondern sich weiter entwickeln soll.
 

Angestrebte Kooperationsfelder

Die vier Pfarreien St. Maximilian, St. Marien, St. Bonifatius und St. Gerhard Majella bilden eine Pfarreiengemeinschaft. Um der pastoralen Arbeit in der Pfarreiengemeinschaft eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben, die Zusammenarbeit der einzelnen Pfarreien zu stärken und die pfarrgemeindlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation in der Pfarreiengemeinschaft auszurichten, treffen die beteiligten Pfarreien die nachfolgende Vereinbarung.
 

1. Zusammenarbeit in der Pastoral
Die vier Pfarrgemeinden verpflichten sich, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten und, wo es möglich und angezeigt ist, anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Diese Zusammenarbeit bezieht alle Bereiche der Pastoral innerhalb der Grunddienste Liturgie, Verkündigung und Caritas ein.

2. Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte
Die Pfarrgemeinderäte beraten die Themen, die die Zusammenarbeit in der Pfarreiengemeinschaft berühren oder alle Pfarreien miteinander betreffen in gemeinsamen Sitzungen und fassen dabei die damit zusammenhängenden Beschlüsse.

3. Zusammenarbeit in der Pfarrverwaltung
a) Aufgaben und Zusammenarbeit der Kirchenvorstände
Die Verwaltung der Kirchengemeinden obliegt den jeweiligen Kirchenvorständen, die diese entsprechend den pastoralen Grundentscheidungen wahrnehmen. Die Kirchenvorstände informieren sich wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung.

Der jeweilige Kirchenvorstand hat die Aufgabe, den finanziellen und personellen Aufwand für die jeweilige Kirchengemeinde zu regeln. Entsprechend der Schlüsselzuweisungsordnung des Bistums ist er verantwortlich für die Verwendung des Personal- und Sachmittelbudgets in der jeweiligen Kirchengemeinde.

b) Organisation der Pfarrbüros
Die Pfarrbüros arbeiten eng zusammen und teilen Arbeiten aufgabenbezogen untereinander auf.

Im zweiwöchentlichen Rhythmus erscheint ein gemeinsamer Pfarrbrief. Ein Infoheft mit einer Übersicht aller kirchlichen Vereine und Gruppen und deren Ansprechpartner erscheint alle vier Jahre nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte und der Kirchenvorstände. Es gibt einen gemeinsamen Internetauftritt.
 

Gemeinsam unterwegs

1. Aufgaben
Die Pfarrgemeinderäte der vier Pfarrgemeinden verpflichten sich, zur Beratung und Beschlussfassung der Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit der vier Gemeinden betreffen, ihre Sitzungen gemeinsam abzuhalten.

In allen anderen Angelegenheiten kommen die einzelnen Pfarrgemeinderäte zu eigenen Sitzungen zusammen.

Regelmäßig findet ein Klausurtag aller vier Pfarrgemeinderäte statt.

Ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat wird in Zukunft angestrebt.
 

2. Unsere Ziele sind im Einzelnen:
a) im Bereich Liturgie
Wir wollen unsere spirituellen Angebote qualifizieren, die ganze Bandbreite der Liturgie neu entdecken, um so Gotteserfahrung zu ermöglichen.

  • Orte und Zeiten der sonntäglichen Gottesdienste,

  • Orte und Zeiten der werktäglichen Gottesdienste,

  • besondere Regelungen für Gottesdienste an Festtagen (Weihnachten [Krippenfeier…], Karwoche [eine Gründonnerstagsfeier für alle Kinder, eine gemeinsame Liturgiefeier am Karfreitag], Ostern, Fronleichnam, Patrozinium...),

  • eine gemeinsame Messe an Christi Himmelfahrt,

  • eine gemeinsame Bußandacht in der Advents- und Fastenzeit,

  • eine gemeinsame Tauferneuerungsfeier,

  • eine gemeinsame Krankensalbungsandacht,

  • Krankengebet in den einzelnen Gemeinden,

  • jeden zweiten Sonntag im Monat ein gemeinsamer Familiengottesdienst,

  • Kinderkirche parallel zur Eucharistiefeier,

  • Kreuzweg- und Maiandachten,

  • Wallfahrten,

  • Absprachen für besondere Zielgruppengottesdienste (Jugendliche, Familien, Frauen, Männer, Senioren...),

  • neben den Gottesdiensten soll es auch andere spirituelle Angebote geben, die helfen, den Glauben im Alltag zu vertiefen.

b) im Bereich Verkündigung
Wir wollen Wege finden, um unsere Gemeinden noch stärker in gegenseitigen Kontakt zu bringen und so Gemeinschaft im Geiste Christi zu entwickeln.

  • gemeinsame Vorbereitung der Erstkommunion,

  • gemeinsame Vorbereitung und Feier der Firmung,

  • Zusammenarbeit in der Messdiener- und Jugendarbeit,

  • Zusammenarbeit in der Bildung,

  • gemeinsamer Kinderkirchentag,

  • Verbindung zu Schulen und Kindergärten,

  • Ökumenische Zusammenarbeit,

  • Angebote zur Glaubensvertiefung,

  • Adventskonzerte

c) im Bereich Caritas
Wir wollen den Blick konkret auf unseren Lebensraum richten, denn es geht uns um die Menschen vor Ort, egal wie nahe oder weit sie von der Kirche entfernt sind.

  • Zusammenarbeit der Besuchsdienstgruppen (Krankenbesuchsdienst, Hauskommunion),

  • Zusammenarbeit Kindergärten,

  • Effata-Gruppe in St. Marien

  • Aktionskreis Pater Hagen

d) Verschiedenes

  • Chöre,

  • Zeltlager,

  • Bücherei,

  • Verbände und Vereine,

  • Seniorenarbeit,

  • im jährlichen Wechsel ein Gemeindefest in jeweils einer Pfarrei

 

Fazit

Diese Kooperationsvereinbarung ist ein Wegepunkt auf dem immer weiteren Zueinanderwachsen der vier Kirchengemeinden. Dabei soll er nur die Richtung vorgeben.

Es erscheint sinnvoll, diesen Weg auch weiterhin durch ein entsprechendes Gremium (Vertreter der einzelnen Pfarrgemeinderäte, früher Kooperationsrat) zu begleiten. Es hat die Aufgabe, das Zusammenwachsen zu fördern und immer wieder Anstöße zu geben, in welchen Feldern weitere Schritte des Miteinander möglich und nötig sind.

Dieser Kooperationsvereinbarung haben die beteiligten Pfarreien (Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände) mehrheitlich zugestimmt und wurden durch die Hauptabteilung Seelsorge des bischöflichen Generalvikariats Osnabrück geprüft und genehmigt.

 

Kooperationsvertrag

Suche - Mobil